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In einem dreistufigen Verfahren umfasst der Leistungsumfang des BfsS im Bereich der sanierungsbegleitenden Sozialplanung im wesentlichen:
1. Bestandsaufnahme
Entscheidungsfindung
Die Mieter bei Ihrer Entscheidungsfindung zu den geplanten Maßnahmen zu unterstützen, sie über die damit verbundenen Konsequenzen zu informieren und sie über Alternativen und Hilfen zur Vermeidung und Milderung nachteiliger Folgen zu beraten.
Mietervotum
Das Mietervotum als Ausdruck ihrer Interessen in den Entscheidungsprozeß einzubringen, d. h. vor dem Hintergrund der sozialen und wohnungsbezogenen Bedürfnisse und Möglichkeiten der Mieter Vorschläge zu Maßnahmeumfang und -art der Durchführung zu entwickeln und mit allen Verfahrensbeteiligten abzustimmen.
2.Sozialplanfeststellungsphase
Sozialplan
Die Grundlagen für die Sozialplanfeststellung zu erarbeiten, diesen während des gesamten Erneuerungsprozesses fortzuschreiben sowie die Einhaltung und Durchführung des von den Bezirken festgesetzten Sozialplans zu kontrollieren und durch Vermittlung zwischen planenden und durchführenden Beteiligten sowie den konkret Betroffenen zu gewährleisten.
3. Ordnungs-, Durchführungs- und Nachbetreuungsphase
Betreuung während der Bauphase
Intensive Betreuungsleistungen für jede einzelne Mietpartei während der Bauphase zu erbringen, vor allem die Koordination der Baudurchführung mit den Lebensumständen der in der Wohnung bzw. im Haus verbleibenden Mieter, aber auch Organisation unvermeidbarer Zwischenumsetzungen oder Hilfestellungen bei der Suche nach Ersatzwohnungen.
Nachbetreuung
Durch Information, Beratung und Hilfe die Bewältigung sanierungsbedingter sozialer, ökonomischer und persönlicher Folgen bei den Betroffenen zu erleichtern und dabei im Verlauf der Maßnahme Selbstartikulations- und Selbsthilfepotentiale zu stärken, damit nach Abschluss der Bauarbeiten Wohnquartiere langfristig mit geringen Außeninterventionen in eine selbständige Weiterentwicklung überführt werden.
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