|
Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat im Juli 2003 für das Gebiet “Oranienburger Vorstadt” eine Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs.1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (Milieuschutz) festgesetzt.
Ziel dieser Erhaltungsverordnung ist es, eine sozial verträgliche und behutsame Instandsetzung und Modernisierung zu erreichen. Städtebauliche Fehlentwicklun- gen sollen verhindert werden und die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung soll erhalten bleiben.
Sind z.B. Modernisierungsmaß- nahmen oder Nutzungsänderun- gen von Wohn- in Gewerberäu- me in Ihrem Haus beabsichtigt, unterliegen diese dem Genehmi- gungsvorbehalt des Bezirksamtes, d.h. sie sind antragspflichtig.
Das Bezirksamt hat das Büro für stadtteilnahe Sozialplanung (BfsS GmbH) beauftragt, die Mieter der “Oranienburger Vorstadt” bei bevorstehenden Modernisierungsmaßnahmen in ihrem Haus oder ihrer Wohnung zu beraten und zu betreuen.
Nutzen Sie dieses für Sie kostenlose Beratungsangebot so früh wie möglich, also beispiels- weise bevor Sie dem Vermieter die Zustimmung zu angekündig- ten Baumaßnahmen erteilen.
|