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Nach jahrzehntelanger Diskussion hat der Deutsche Bundestag mit der Verabschiedung des Mietrechtsreformgesetzes am 29.3.2001 das private Mietrecht völlig neu geregelt.
Das Mietrechtsreformgesetz, das zum 1. September 2001 in Kraft getreten ist, bringt in vielen Bereichen Änderungen. Neben einer Nummerierung der Mietrechtsvorschriften ab § 535 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und der Einbeziehung des Miethöhegesetzes (MHG) in das BGB gibt es rund 150 Änderungen.
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