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Amtsgericht Wedding, 29.01.2002, 4 C 660/2001 Die Mietpreisgleitklausel "der Vermieter befugt, bei Änderung der Kostenmiete diese ab Zulässigkeit vom Mieter auch rückwirkend zu verlangen, ohne das es des Verfahrens nach § 10 WoBindG bedarf" ist unwirksam. Mitgeteilt von der RAin Klette
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Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, 7.01.2003, 19 C 603/01 Nach § 259 BGB muss die Abrechnung eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten. Dabei sind grundsätzlich die Gesamtkosten anzugeben, die in dem Gebäude angefallen sind, auch wenn davon nicht alle Kosten umlagefähig sind. Mitgeteilt von der RAin Klette
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