Mietobergrenzen

Mietobergrenzen für das Erhaltungssetzungsgebiet “Oranienburger Vorstadt", gültig ab/seit Juni 2009

Die Mietergrenzen gelten als maximale Einstiegsmiete nach Modernisierung und unabhängig davon, ob eine Wohnung bei Beginn der Maßnahmen bewohnt oder leer ist.
Für die Festsetzung der Mietergrenzen 2009 nach Baualter wird die ermittelte Bestandsmiete herangezogen.

Mietobergrenzen für Altbau (bezugsfertig bis 1918)

Mietobergrenzen (Vollstandard)
Ausstattung mit Sammelheizung, Bad und WC in der Wohnung

Wohnfläche in m²

Monatliche Nettokaltmiete in EURO/m²

unter 40

5,70

40 bis unter 60

5,96

60 bis unter 90

6,41

90 und mehr

6,07

Mietobergrenzen für Neubau (bezugsfertig 1950 -1990)

Mietobergrenzen (Vollstandard)
Ausstattung mit Sammelheizung, Bad und WC in der Wohnung

Wohnfläche in m²

Monatliche Nettokaltmiete in EURO/m²

unter 40

5,55

40 bis unter 60

6,16

60 bis unter 90

4,70

90 und mehr

4,75